CE Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie
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Wir führen Sie zum Ziel!
Ziel ist es nach der Verordnung EWG Nr.339/93 ein konformes Erzeugnis zu erstellen
EU-Konform bedeutet: Das Produkt erfüllt nachweislich alle Sicherheitsanforderungen, die in einschlägigen EU-Richtlinien gefordert werden
Das gilt nicht nur für Erzeugnisse die vertrieben werden, sondern auch für Erzeugnisse die im eigenen Betrieb genutzt werden.
1. Wir überprüfen die Anforderungen die an das Erzeugnis gestellt werden (Welche Normen eigehalten werden müssen)
2. Wir führen eine Risikobetreuung des Erzeugnisses durch
3. Wir prüfen ob die geforderten Dokumente alle vorhanden sind (Betreuung bei der Erstellung fehlender Dokumente)
4. Wir erstellen für Sie eine CE-Konformitätserklärung